TRANSPARENZ

TRANSPARENZ IST TEIL UNSERER GMS-KULTUR

Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Gesellschaft macht Schule gGmbH dem Gemeinwohl und allen Unterstützern, Ehrenamtlichen und Spendern verpflichtet. Wir legen daher großen Wert auf Transparenz und sind stolz darauf, Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland (www.transparente-zivilgesellschaft.de) zu sein.

Informationen über die Stiftung Gesellschaft macht Schule gGmbH entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

1. NAME, SITZ, ANSCHRIFT UND GRÜNDUNGSJAHR

Stiftung Gesellschaft macht Schule gGmbH, Adamstr. 1, 80636 München

Gründungsjahr: 2003 als eingetragener Verein,
2012 Umwandlung in gemeinnützige GmbH

Kontakt: Britta von Berchem, info@gesellschaft-macht-schule.de

2. GESELLSCHAFTsVERTRAG

Unseren Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterliste haben wir hier für Sie zum Download hinterlegt:

Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterinnen

3. DATUM DES JÜNGSTEN BESCHEIDES VOM FINANZAMT ÜBER DIE ANERKENNUNG ALS STEUERBEGÜNSTIGTE (GEMEINNÜTZIGE) KÖRPERSCHAFT

30. Mai 2023

Unser Freistellungsbescheid haben wir hier für Sie als PDF zum Download hinterlegt:

Freistellungsbescheid

4. NAME UND FUNKTION DER WESENTLICHEN ENTSCHEIDUNGSTRÄGER

Geschäftsführung: Barbara Ruck
Gesellschafterinnen: Nicola Keim, Beatrice Rodenstock, Kathrin Presser-Velder

5. BERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN UNSERER ORGANISATION

Jahresbericht 2022/23 (PDF)

6. PERSONALSTRUKTUR

7. MITTELHERKUNFT UND 8. MITTELVERWENDUNG

Mittelherkunft Geschäftsjahr 2024/25: Privatpersonen & Unternehmen (22%); Stiftungen, Vereine, Verbände (32%); Zuschüsse durch öffentliche Mittel (23%); interne Mittel (23%)

Finanzierungsbedarf
SCHULJAHR 24/25

1.014.830 EURO

EINNAHMEN NACH
SCHULJAHREN IN EURO

   
23/24 1.051.000
22/23 1.030.000
21/22 1.027.000
20/21 852.000
19/20 745.000

FINANZIERUNGSQUELLEN
24/25 IN %

   
Zuschüsse öffentliche Mittel 23
Stiftungen 32
Unternehmen 10
Privatpersonen 12
Interne Mittel 23
   

100

8. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VERBUNDENHEIT MIT DRITTEN

Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten besteht nicht.

9. NAMEN VON PERSONEN, DEREN JÄHRLICHE ZUWENDUNG MEHR ALS ZEHN PROZENT UNSERER GESAMTEN JAHRESEINNAHMEN AUSMACHEN

Förderpartner von Gesellschaft macht Schule